Ein erstes allgemeines völkerrechtliches Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Studienabschlüssen erarbeitete der Europarat zusammen mit der UNESCO am 11. April 1997 im Lissabon-Abkommen. Diese legte die prinzipielle Anerkennung aller Studienabschlüsse der Unterzeichnerstaaten untereinander fest. Im Gegenzug sollte jedes Land zusätzliche Bedingungen zur Fortsetzung eines bereits im Ausland begonnenen Studiums in seinen Grenzen definieren dürfen, wobei die Transparenz des Verfahrens gegeben sein sollte. Ferner enthielt die Übereinkunft Regelungen zur Beilegung eines Diploma Supplement (sinngemäß: „Leistungsnachweis“) zu jeder Hochschulurkunde.[1]
Die Initiative zur Vereinheitlichung des bestehenden europäischen Hochschulbetriebs geht auf eine gemeinsame Erklärung der Bildungsminister der damals vier größten Mitgliedsländer der Europäischen Union im Jahr 1998 zurück, namentlich Frankreichs, Deutschlands, Italiens und des Vereinigten Königreichs. Aufgrund ihres Unterzeichnungsortes wurde diese „Gemeinsame Erklärung zur Harmonisierung der Architektur der europäischen Hochschulbildung“ vom 25. Mai 1998 als Sorbonne-Erklärung bekannt. Darüber hinaus forderte die Erklärung, im Ausland erbrachte Leistungen in einem solchen Hochschulraum unbürokratisch anerkennen zu lassen, die studentische Mobilität zu fördern und ein Kreditpunktesystem zu erlassen.[2]
Die „Bologna-Erklärung“ stellt im Wesentlichen eine Konkretisierung und Erweiterung der in der Sorbonne-Erklärung festgehaltenen Absichten dar. Durch den Beschluss regelmäßiger Folgekonferenzen im Abstand von zwei Jahren und einer nahe liegenden Umsetzungsfrist mit dem Jahr 2010 sollte das Projekt beschleunigt werden. Die Bildungsminister von 29 europäischen Nationen beschlossen darüber hinaus die Einführung eines konsekutiven, zweistufigen Abschlusssystems, dessen Abschlüsse meist als „Bachelor“ und „Master“ bezeichnet werden. Die Konferenz kam ferner über Mechanismen zur nachhaltigen Qualitätssicherung überein.[3]
Ziele [Bearbeiten]
Der Bologna-Prozess verfolgt drei Hauptziele: Die Förderung von Mobilität, von internationaler Wettbewerbsfähigkeit und von Beschäftigungsfähigkeit. Als Unterziele umfasst dies unter anderem:
- die Schaffung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse, auch durch die Einführung des Diplomzusatzes,
- die Schaffung eines zweistufigen Systems von Studienabschlüssen (konsekutive Studiengänge, undergraduate/graduate, in Deutschland und Österreich als Bakkalaureus/Bachelor und Magister/Master umgesetzt),
- die Einführung eines Leistungspunktesystems, des European Credit Transfer System (ECTS),
- die Förderung der Mobilität durch Beseitigung von Mobilitätshemmnissen; gemeint ist nicht nur räumliche Mobilität, sondern auch kulturelle Kompetenzen und Mobilität zwischen Hochschulen und Bildungsgängen,
- Förderung der europäischen Zusammenarbeit bei der Qualitätsentwicklung,
- die Förderung der europäischen Dimension in der Hochschulausbildung,
- das lebenslange bzw. lebensbegleitende Lernen,
- die studentische Beteiligung (Mitwirken an allen Entscheidungen und Initiativen auf allen Ebenen),
- die Förderung der Attraktivität des europäischen Hochschulraumes,
- die Verzahnung des europäischen Hochschulraumes mit dem europäischen Forschungsraum, insbesondere durch die Eingliederung der Promotionsphase in den Bologna-Prozess.
Ein weiteres Ziel ist die Integration der sozialen Dimension, sie wird als übergreifende Maßnahme verstanden und bildet somit keinen eigenen Schwerpunkt.
Organisation:
Beim Bologna-Prozess handelt es sich um eine rechtlich unverbindliche Absprache zwischen den Bildungsministern von inzwischen 46 europäischen Staaten. Auf den alle zwei Jahre stattfindenden Ministertreffen (2001 in Prag, 2003 in Berlin, 2005 in Bergen, 2007 in London, 2009 in Löwen) legen sie offiziell fest, welche Ziele im Bologna-Prozess erreicht werden sollen (zum Beispiel höhere Mobilität, Einführung von BA/MA oder die Einrichtung von Qualitätssicherungssystemen). Gleichzeitig sind die Minister für die Umsetzung der verschiedenen Konzepte auf Länderebene verantwortlich. Unterstützt werden sie dabei von einer Arbeitsgruppe auf europäischer Ebene, der Bologna Follow-Up Group (BFUG), und nationalen Komitees, den nationalen Bologna-Gruppen.
In der BFUG arbeiten Vertreter der verschiedenen Bologna-Staaten und der Europäischen Union an konkreten Plänen für die Umsetzung der Bologna-Ziele, wobei sie von europaweiten Vereinigungen der Hochschulen (EUA und EURASHE), der Studierenden (ESU), der Wirtschaft (BusinessEurope) und des Europarats beraten werden. Weitere Organisationen wie CESAER oder SEFI wirken inoffiziell am Bologna-Prozess mit, indem sie Empfehlungen für einzelne Bereiche ausarbeiten. Die BFUG trifft sich mehrmals im Jahr, um offene Fragen zu den Reformen zu klären und über Fortschritte zu berichten.
Die nationale Bologna-Gruppe besteht in Deutschland aus Vertretern des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD), der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), der Kultusministerkonferenz (KMK), des freien zusammenschlusses von studentinnenschaften (fzs), der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA), der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), des Akkreditierungsrates und des deutschen Studentenwerks (DSW). Gemeinsam erarbeitet sie Lösungen zur Umsetzung der Bologna-Ziele auf Bundesebene, berichtet an die BFUG und führt Seminare zu den verschiedenen Inhalten des Bologna-Prozesses durch.
Kritik [Bearbeiten]
Sowohl große Studentenorganisationen und Verbände wie auch Verantwortliche der Hochschulen üben teilweise heftige Kritik am Bologna-Prozess.[5] Diese reicht von der Kritik an einzelnen Umsetzungsproblemen bis zur gänzlichen Ablehnung des Prozesses.
Rund drei Jahre nach Einführung des Bachelor/Master-Systems häufen sich Anzeichen von Überforderung und Stress bei Bachelorstudenten. Auch die Gefahr sozialer Selektion durch den erhöhten Druck auf Werkstudenten wird von verschiedenen Beratungsstellen und Universitätspsychologen kritisiert.[6]
Von zahlreichen Beteiligten wie den Studentenorganisationen werden in der Regel nicht die Ziele des Bologna-Prozesses (zum Beispiel Mobilität, Strukturierung des Studiums, Berufsqualifizierung), sondern die Art der Umsetzung durch die Hochschulen und die Nationale Bologna Follow-Up Group kritisiert.[7] Insbesondere detaillierte Umstrukturierungsmaßnahmen der Universitäten werden oftmals als durch den Bologna-Prozess vorgegeben begründet, obwohl dieser nur grobe Rahmenvorgaben macht.
So wird an manchen Universitäten der Lehrstoff eines 4-jährigen Magister-Abschlusses in einen 3-jährigen Bachelor komprimiert, was zu Arbeitsüberlastung und Frust führt.[8] Dem wird entgegengehalten, dass gerade die Modularisierung und das Creditpoints-System erstmals auch die Vor- und Nachbereitungszeit berücksichtigen, anstatt nur die Präsenzzeit vor Ort in Semesterwochenstunden. Wenn Dozenten den von der Hochschule zu erarbeitenden Zeitumfang nicht einhalten, könne das nicht als Kritik am Bologna-Prozess gewertet werden.
Auch im Bereich der Theologie wird der Bologna-Prozess stark kritisiert: Insbesondere die Modularisierung des Studiums wird von vielen Studierenden abgelehnt.[9] Der Theologe Marius Reiser hat inzwischen aus Protest gegen den Bologna-Prozess seine Professur an der Universität Mainz niedergelegt.[10]
Außerdem wird unter anderem vorgebracht, dass
- der Prozess demokratisch ungenügend legitimiert sei, da an seiner Ausarbeitung und Durchführung hauptsächlich exekutive Organe der einzelnen Nationalstaaten beteiligt sind, während die legislativen Organe nicht oder erst nach vollendeten Tatsachen dazu beraten konnten.
- der auf drei Jahre verkürzte Bachelor-Studiengang zu einem geringeren Qualifikationsniveau und zu einem weniger praktischen und berufsqualifizierenden Abschluss führe (zum Beispiel durch den Wegfall von Praxissemestern und Auslandsaufenthalten[11]).
- den Studierenden durch die gestraffte Ausbildungsform und die zumeist vorgegebenen Lehrinhalte die Möglichkeit genommen werde, eigene Interessenschwerpunkte herauszuarbeiten und sich wissenschaftlich experimentell einzubringen. [12]
- innerhalb des Prozesses das Studium zu stark auf rein wirtschaftliche und berufsbezogene Kriterien reduziert werde. Statt einer umfassenden Bildung in der Tradition des Humboldtschen Bildungsideals stünden ausschließlich die Arbeitsmarktqualifikation und die ökonomischen Interessen des Marktes im Vordergrund.[13]
- insbesondere auch in den deutschsprachigen Ländern mit ihrer traditionell starken Berufsbildung der Bologna-Prozess die Universitäten in Konkurrenz zum berufsgerichteten Teil des dualen Bildungssystems bringe, was letztlich für beide Teile negative Auswirkungen habe.
- die zur erfolgreichen Umsetzungen notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen nicht zur Verfügung gestellt würden und dadurch Bologna, statt die Hochschulen zu entlasten, vielmehr auf Kosten anderer, notwendigerer Reformen ausgeführt werde.
- die Versprechungen der Deklaration (insbesondere von Mobilität) nur für einen sehr kleinen Teil der Studierenden eingelöst würden. [14]
- die sozialen Auswirkungen der Reformen, insbesondere auf die Chancengleichheit der verschiedenen sozialen Gruppen und die Gleichstellung von Frau und Mann, zu wenig berücksichtigt würden und der Prozess die Situation verschlechtere.
- aufgrund der weggefallenen (FH) Kennzeichnung der Bachelor und Master Abschlüsse einer Fachhochschule wird eine inhaltliche Gleichstellung mit den Universitätsabschlüssen Bachelor und Master suggeriert, welche nicht vorhanden ist
November 10, 2009 um 10:29 pm |
cool. danke für den eintrag…wer hat den geschrieben?
bussi von ina
von mir kommt auch bald was…nach der prüfung
November 15, 2009 um 8:31 pm |
na wer wohl, mhm? i think it was a-n-n-a